MüKo-StGB, § 263 StGB Rdnr. 582

Eine Entscheidung

Zum Abrechnungsbetrug der Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes, deren Mitarbeiter nicht über die mit der Kranken- und Pflegekasse vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügen.


Strafrecht
§ 263 Abs. 1 StGB