(Untersuchungsführerbestellung bei Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister; Aussetzung des Disziplinarverfahrens bei Mitwirkung eines ausgeschlossenen Untersuchungsführers; Lösungsbeschluss bei Betroffenheit von Rechtstatsachen von der Bindungswirkung nach DO BW § 19 Abs 1)
Vertragsstrafe, Auslegung, Herabsetzung einer Vertragsstrafe