1. Eine Erklärung, der ein empfindliches Übel im Sinne des Nötigungstatbestandes nicht eindeutig zu entnehmen ist, bedarf der Auslegung. Hierfür sind alle Umstände des Einzelfalles heranzuziehen und k ...
zu strafbarer Nötigung eines Arbeitnehmers; Behinderung von Betriebsratswahlen
zu strafbarer Nötigung eines Arbeitnehmers; Behinderung von Betriebsratswahlen
zu strafbarer Nötigung eines Arbeitnehmers; Behinderung von Betriebsratswahlen