Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht.
Schmerzensgeld; Wurf eines Schokoladenriegels; Rosenmontagszug; Werfen von kleinen Gegenständen stellt übliches Verhalten bei Karnevalsumzügen dar
fahrlässige Körperverletzung; Kollision Fahrrad und Fußgänger; unzweckmäßige oder irreführende Gestaltung von Verkehrszeichen kann Verschulden des Verkehrsteilnehmers entfallen lassen, der den Sinn des Zeichens missversteht