§ 186 StGB
Zivilrecht Presse- und Äußerungsrecht IT- und Medienrecht
§§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB; § 186 StGB

a) Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen ei ...


Öffentliches Recht Internetrecht IT- und Medienrecht Presse- und Äußerungsrecht Verfassungsrecht Zivilrecht
§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB; § 186 StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
Internetrecht IT- und Medienrecht Strafrecht Zivilrecht Presse- und Äußerungsrecht
§§ 823 Abs. 2, 824, 1004 BGB; § 186 StGB; §§ 935, 938, 940 ZPO

zur üblen Nachrede durch einen Verteidiger, der einen gerichtlichen Beschluss kritisiert


Strafrecht
§§ 186, 194 Abs. 3, 194 Abs. 1 StGB