Schönke/Schröder, § 130 StGB Rdnr. 7

7 Entscheidungen

Maßnahmen gegen einen Betreiber einer Facebook- Seite wegen jugendgefährdendem Inhalt; Verlinkung von Artikeln mit jugendgefährdendem Inhalt; Anordnung der Einrichtung eines Jugendschutzbeauftragten


Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung einer Äußerung ist, dass deren Sinn zutreffend erfasst wird. Dabei sind alle Umstände der Äußerung in Betracht zu ziehen, also neben ihrem Wortlaut auch ihr A ...


Volksverhetzung durch Wahlplakat der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands