Schönke/Schröder, § 1 StGB Rdnr. 23

Eine Entscheidung

Die durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz ab 31.12.2006 eingeführte Möglichkeit, bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung eine Strafaussetzung zur Bewährung auch wegen Taten zwischen der Entscheidun ...