§ 24 SchVG

a) Die Übergangsvorschrift des § 24 Abs. 2 SchVG findet auf nach deutschem Recht begebene inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen, die vor dem 5. August 2009 ausgegeben wurden, Anwen ...


Zivilrecht
§§ 5 Abs. 2 Satz 2, 24 Abs. 2 SchVG
Verweise