§ 4a RVG

§ 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts, der vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung seinen Mandanten über die voraussichtliche gesetzliche Vergüt ...


Strafrecht Berufsrecht
§§ 13 Abs. 1, 263 StGB; § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG
Verweise