Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten „Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen“; umfassende Beratung in vier Komplexen; Behandlung als jeweils gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten
Bei der Beratung über Trennungsunterhalt und über die Voraussetzungen der Ehescheidung handelt es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten