§ 44 RVG

Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten „Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen“; umfassende Beratung in vier Komplexen; Behandlung als jeweils gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten


Kosten- und Gebührenrecht
§§ 15 Abs. 2, 16 Nr. 4, 44 Abs. 1 Satz 1 RVG

Bei der Beratung über Trennungsunterhalt und über die Voraussetzungen der Ehescheidung handelt es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten


Zivilrecht Kosten- und Gebührenrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 44 RVG; §§ 1, 2 Abs. 2, 6 BerHG
Verweise