§ 15 RVG

Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten „Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen“; umfassende Beratung in vier Komplexen; Behandlung als jeweils gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten


Kosten- und Gebührenrecht
§§ 15 Abs. 2, 16 Nr. 4, 44 Abs. 1 Satz 1 RVG
Verweise