§ 6 PatKostG

Die Entscheidung, die feststellt, dass die Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt gilt (§ 6 Abs. 2 PatKostG), kann als instanzbeendende Entscheidung im Beschwerdeverfahre ...


Kosten- und Gebührenrecht Kennzeichenrecht Gewerblicher Rechtschutz
§§ 66, 83 Abs. 3, 83 Abs. 1 Satz 1, 85 Abs. 5 Satz 1 MarkenG; §§ 23 Abs. 2, 23 Abs. 1 Nr. 4 RPflG; § 6 Abs. 2 PatKostG

Die Teilungserklärung gilt nicht deshalb als nicht abgegeben, weil der Anmelder zusätzliche Gebühren nicht begleicht, die für die abgetrennte Anmeldung wegen einer Erhöhung der Anspruchszahl gege ...


Patent- und Gebrauchsmusterrecht Gewerblicher Rechtschutz
§ 39 PatG; §§ 3 Abs. 1, 6 Abs. 2 PatKostG

a) Legen mehrere Patentinhaber gegen eine Entscheidung des Deutschen Patentund Markenamts im Einspruchsverfahren Beschwerde ein, hat jeder eine Beschwerdegebühr (Gebührenverzeichnis zum PatKostG Nr. 4 ...


Patent- und Gebrauchsmusterrecht Kosten- und Gebührenrecht Gewerblicher Rechtschutz
§ 6 Abs. 2 PatKostG

Die Frist zur Zahlung der mit der Einreichung der Klage fällig werdenden Gebühr beginnt erst zu laufen, wenn das Patentgericht dem Kläger den vorläufig festgesetzten Streitwert mitteilt.


Kosten- und Gebührenrecht Patent- und Gebrauchsmusterrecht
§ 63 Abs. 1 GKG; §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 2, 6 Abs. 1 PatKostG
Verweise

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