§ 33 MitbestG

Die erweiterte Mitbestimmung der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz vom 4. Mai 1976 ist mit den Grundrechten der von dem Gesetz erfaßten Gesellschaften, der Anteilseigner und der Koalitionen d ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 2 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 9 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 19 Abs. 1, 29 Abs. 1 GG; §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1, 27, 27, 29, 29, 31, 33 MitbestG
Verweise