§ 66 MarkenG

Die Entscheidung, die feststellt, dass die Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt gilt (§ 6 Abs. 2 PatKostG), kann als instanzbeendende Entscheidung im Beschwerdeverfahre ...


Kosten- und Gebührenrecht Kennzeichenrecht Gewerblicher Rechtschutz
§§ 66, 83 Abs. 3, 83 Abs. 1 Satz 1, 85 Abs. 5 Satz 1 MarkenG; §§ 23 Abs. 2, 23 Abs. 1 Nr. 4 RPflG; § 6 Abs. 2 PatKostG
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