§ 11 LPGBW

allein der Umstand, daß eine fotografische Abbildung nicht als ein einheitliches Foto, sondern durch Zusammensetzung mehrerer Einzelfotos entstanden ist, stellt für sich keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung über den Abgebildeten dar


Zivilrecht Presse- und Äußerungsrecht
§ 11 LPGBW

keine Gegendarstellungsfähigkeit hinsichtlich der Art der Herstellung eines Bildes; ein Gegendarstellungsanspruch kann sich nur auf die sachliche Aussage eines Textes oder Bildes beziehen (entgegen LG München I, Az. 9 O 5693/03)


IT- und Medienrecht Presse- und Äußerungsrecht Zivilrecht
§ 11 LPGBW
Verweise