§ 32 KWG

Eine Annahme von Geldern im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG ist auch dann gegeben, wenn die Anleger nicht unmittelbar Bar- oder Buchgeld beim Kapitalnehmer einzahlen, sondern ihm (nur) Re ...


Bank- und Börsenrecht Zivilrecht
§ 823 BGB; §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 32, 54 KWG
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