§ 7 KapMuG

zu den Aufklärungspflichten einer Bank gegen über dem Anlageinteressenten, wenn diese eine wesentliche Rolle im Rahmen des Anlagekonzeptes übernommen hat und die Kreditgeberroller überschreitet


Zivilrecht Bank- und Börsenrecht
§§ 241, 280, 311, 358 BGB; §§ 4, 7 Abs. 1 KapMuG
Verweise