§ 165 KAGB

a) Die Angabe in einem Verkaufsprospekt, die Kapitalanlagegesellschaft verwende "einen Teil" der ihr aus dem Sondervermögen geleisteten Vergütungen für wiederkehrende Vergütungen an Vermittler von Ant ...


Zivilrecht
§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB; § 1 Abs. 1 KapMuG; §§ 127 Abs. 5, 127 Abs. 1, 165 Abs. 3 Nr. 8 KAGB
Verweise