§ 105 JGG

1. Die Anwendung des Strafrahmens gemäß § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG ist auch möglich, wenn der Mord nicht vollendet, sondern nur versucht ist. 2. Zum (Teil-)Verzicht eines Zeugen auf das Verwertungsver ...


Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht
§ 252 StPO; § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG

zur Strafbarkeit somalischer Piraten


Strafrecht
§§ 4, 6 Nr. 3, 7 Abs. 1, 25 Abs. 2, 51 Abs. 4 Satz 2, 52, 74 Abs. 1, 74 Abs. 2, 239a Abs. 1, 316c Abs. 1 StGB; §§ 1, 3, 105 JGG
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