§ 36 InsO

1. Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters gehört nicht zu den sonstigen, von ihm selbst erwirtschafteten Einkünften. 2. Allein der Umstand, dass der Mieter ein Mietkautionsguthaben zur Rü ...


Insolvenzrecht
§§ 765a, 850i ZPO; § 36 InsO

Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte.


Insolvenzrecht Zwangsvollstreckungsrecht
§ 850i Abs. 1 Satz 1 ZPO; § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO

Der mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge eingeführte Schutz bestimmter privater, zur Altersvorsorge abgeschlossener Versicherungen erstreckt sich nur auf das vom Versicherung ...


Zivilrecht Insolvenzrecht
§§ 850f Abs. 1, 851c ZPO; § 36 InsO
Schleswig-Holsteinisches FG
Öffentliches Recht Insolvenzrecht Steuer- und Abgabenrecht
§ 850e Nr. 1 ZPO; §§ 35, 36, 55 Abs. 1 Nr. 1, 80 InsO; § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Zivilrecht Arbeitsrecht
§§ 850, 850c, 850e ZPO; §§ 35, 36 Abs. 1, 36 Abs. 4 InsO; § 64 ArbGG; § 4 Abs. 2 SGB II; § 54 SGB I
Verweise