§ 270b InsO

1. Im Eröffnungsverfahren zur Vorbereitung einer Sanierung kann der Schuldner nur dann Masseverbindlichkeiten begründen, wenn ihn das Insolvenzgericht auf seinen Antrag dazu ermächtigt hat. 2. Führ ...


Insolvenzrecht
§§ 259 Abs. 3, 270b Abs. 3 InsO
Verweise

Tipp

Hier werden alle Entscheidungen mit redaktioneller Verlinkung angezeigt. Mehr Treffer sehen Sie, wenn Sie nach sämtlicher Rechtsprechung suchen, die § 270b InsO enthält.

Rechtsprechung anzeigen