§ 5 HypBkG

a) Ein Organ, das Geschäfte betreibt, die vom Unternehmenszweck nicht gedeckt sind, handelt pflichtwidrig (Anschluss an BGHZ 119, 305, 332). b) Der Abschluss von Zinsderivategeschäften, die nicht d ...


Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht
§ 93 AktG; § 249 BGB; § 5 HypBkG
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