§ 89b HGB

a) Der Ausgleichsanspruch eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters, der vor dem 5. August 2009 entstanden ist, bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 HGB aF. Eine ...


Zivilrecht Handels- und Gesellschaftsrecht
§ 287 ZPO; § 89b Abs. 5 HGB

1. Der Anspruch des Handelsvertreters auf einen Buchauszug gemäß § 87c Abs. 2 HGB umfasst auch die Angabe solcher Daten – selbst wenn diese im konkreten Fall für Anfall oder Höhe des Provisionsanspruc ...


Handels- und Gesellschaftsrecht
§§ 195, 199 Abs. 1, 626 Abs. 2 Satz 1, 626 Abs. 2 Satz 2 BGB; §§ 301, 304 ZPO; §§ 86a Abs. 2, 87c Abs. 2, 89b Abs. 1 HGB

Beendigung eines Markenlizenzvertrages; Ausgleichsanspruch des Lizenznehmers in Analogie zum Handelsvertreterrecht


Gewerblicher Rechtschutz Handels- und Gesellschaftsrecht Kennzeichenrecht Zivilrecht
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Verweise

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