§ 230 HGB

Auch auf den fehlerhaften Beitritt zu einer mehrgliedrigen atypischen stillen Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anzuwenden (Anschluss a ...


Zivilrecht Handels- und Gesellschaftsrecht
§ 230 Abs. 1 HGB
Verweise