§ 71 GVG

zur Zuständigkeit im PKH-Verfahren wegen einer Schmerzensgeldklage


Prozess- und Verfahrensrecht Rechtspflege Zivilprozessrecht
§§ 23 Abs. 1, 71 GVG

Die Landgerichte sind für die Entscheidung in einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit, in welcher der Beklagte hilfsweise mit einer bestrittenen Forderung aus Amtspflichtverletzung aufrechnet, ohne Rück ...


Zivilprozessrecht Rechtspflege Prozess- und Verfahrensrecht
§ 305 ZPO; § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG
Verweise