§ 1 GSB

Die Baugeldverwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB erstreckt sich nicht auf bewilligte Darlehensbeträge, auf deren Auszahlung zwar ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch des Darlehensnehmers besteht, ...


Baurecht Zivilrecht
§ 1 Abs. 1 GSB
Verweise