§ 9 GmbHG

1. Die Gesellschafter der beteiligten Rechtsträger trifft bei der Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Wege der Aufnahme mit Kapitalerhöhung beim übernehmenden Rechtsträger im ...


Insolvenzrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht
§ 826 BGB; §§ 9 Abs. 1 Satz 1, 56 Abs. 2 GmbHG; § 55 Abs. 1 UmwG

Zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH, wenn ein Gesellschafter krankheitsbedingt kurzfristig nicht an der Gesellschafterversammlung teilnehmen kann


Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht
§§ 241, 243, 246, 249 AktG; §§ 9 Abs. 1, 55 GmbHG; §§ 167, 531 Abs. 2 ZPO
§§ 9, 30, 31 GmbHG
Verweise