Art. 29 GG

Die erweiterte Mitbestimmung der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz vom 4. Mai 1976 ist mit den Grundrechten der von dem Gesetz erfaßten Gesellschaften, der Anteilseigner und der Koalitionen d ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 2 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 9 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 19 Abs. 1, 29 Abs. 1 GG; §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1, 27, 27, 29, 29, 31, 33 MitbestG

1. Die Entscheidung des Plenums gemäß § 16 Abs 3 BVerfGG begründet die Zuständigkeit des Senats endgültig; der Senat kann die Sache nicht mehr an den anderen Senat verweisen; das Plenum kann seinen Be ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 28 Abs. 1, 29, 70 Abs. 2, 72 Abs. 2, 80 Abs. 1, 118 Satz 2 GG; §§ 14 Abs. 5, 16 Abs. 3, 22 Abs. 1 Satz 3, 31, 32, 68, 76 BVerfGG
Verweise

Tipp

Hier werden alle Entscheidungen mit redaktioneller Verlinkung angezeigt. Mehr Treffer sehen Sie, wenn Sie nach sämtlicher Rechtsprechung suchen, die Art. 29 GG enthält.

Rechtsprechung anzeigen