§ 5 GBO

Im Hinblick auf zu erwartende Verwicklungen im Fall einer Zwangsvollstreckung ist Verwirrung zu besorgen, wenn zwei unterschiedlich belastete Wohnungseigentumsrechte vereinigt werden sollen bzw. eine ...


Miet- und Wohnungsrecht Zivilrecht
§§ 5, 6 GBO
Verweise