§ 32 GBO

Zum formgerechten Nachweis der Vertretungsbefugnis des directors einer in Großbritannien gegründeten und registrierten Private Company Limited By Shares genügt eine notarielle Bescheinigung gemäß § 21 ...


Freiwillige Gerichtsbarkeit Grundbuchrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht
§§ 13e, 13g HGB; §§ 19, 29, 32 GBO; § 21 BNotO

zur Anwendbarkeit von § 32 GBO auf ausländische juristische Personen; genügt die Auskunft aus einem ausländischen Register zum grundbuchlichen Nachweis der Existenz und Vertretungsbefugnis der Gesellschaft; Vorlageentscheidung


Zivilrecht Grundbuchrecht
§§ 29, 32, 79 Abs. 2 GBO
Verweise

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