Zur rechtzeitigen Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzusta?ndige Gericht
Bestimmung des zuständigen Gerichts; örtliche Zuständigkeit nach Wiederaufnahme eines gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG ausgesetzten Verfahrens über den Versorgungsausgleich
Bestimmung des zuständigen Gerichts; örtliche Zuständigkeit nach Wiederaufnahme eines gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG ausgesetzten Verfahrens über den Versorgungsausgleich
zur örtlichen Zuständigkeit bei Versorgungsausgleichsverfahren
1. Verfahren wegen Versorgungsausgleich, die ausgesetzt und so vom Verbund abgetrennt sind, werden mit der Wiederaufnahme nach dem 01.09.2009 selbständige Familiensachen, sind also keine Folgesachen. ...