Art. 111 FGG-RG

Zur rechtzeitigen Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzusta?ndige Gericht


Zivilprozessrecht
§ 233 ZPO; Art. 111 FGG-RG

Bestimmung des zuständigen Gerichts; örtliche Zuständigkeit nach Wiederaufnahme eines gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG ausgesetzten Verfahrens über den Versorgungsausgleich


Zivilrecht Prozess- und Verfahrensrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 2 Abs. 2, 5 Abs. 1 Nr. 1 FamFG; Artt. 111 Abs. 4, 111 Abs. 3 FGG-RG; § 2 VAÜG

Bestimmung des zuständigen Gerichts; örtliche Zuständigkeit nach Wiederaufnahme eines gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG ausgesetzten Verfahrens über den Versorgungsausgleich


Zivilrecht Prozess- und Verfahrensrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 2 Abs. 2, 5 Abs. 1 Nr. 1 FamFG; Artt. 111 Abs. 4, 111 Abs. 3 FGG-RG; § 2 VAÜG

zur örtlichen Zuständigkeit bei Versorgungsausgleichsverfahren


Familien- und Betreuungsrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 3 Satz 2 FamFG; Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG

1. Verfahren wegen Versorgungsausgleich, die ausgesetzt und so vom Verbund abgetrennt sind, werden mit der Wiederaufnahme nach dem 01.09.2009 selbständige Familiensachen, sind also keine Folgesachen. ...


Zivilrecht Prozess- und Verfahrensrecht Familien- und Betreuungsrecht
Art. 111 Abs. 4 FGG-RG
Verweise