§ 87 FamFG

Eine isolierte Androhung eines Ordnungsmittels ist gemäß § 87 Abs. 4 FamFG i.V.m. §§ 567ff ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Insoweit besteht kein Unterschied zu einer Vollstreckung nach d ...


§ 87 Abs. 4 FamFG
Verweise