§ 59 FamFG

Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen.


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB; §§ 59 Abs. 1, 303 Abs. 4 FamFG

Dem Betreuer steht gegen die Aufhebung der Betreuung keine Beschwerdebefugnis aus eigenem Recht zu.


Zivilrecht
§ 59 Abs. 1 FamFG

Der Vermächtnisnehmer ist gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, wenn es zu den Aufgaben des Testaments ...


Erbrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Zivilrecht
§ 2198 BGB; § 59 Abs. 1 FamFG

Gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich, mit der das Familiengericht Entgeltpunkte vom Versicherungskonto des einen Ehegatten auf das bei einem anderen Rentenversicherungsträger geführte Vers ...


Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 59 Abs. 1, 219 Nr. 2, 219 Nr. 3 FamFG; § 10 VersAusglG

Wird im Versorgungsausgleich durch das Familiengericht ein Wertausgleich in Anwendung von § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 VersAusglG ausgeschlossen, ist ein Versorgungsträger jedenfalls dann zur Beschwerde be ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§ 59 FamFG; § 18 VersAusglG

Fehlende Beschwerdeberechtigung des Kindesvaters gegen Umgangsregelung mit der Kindesmutter bei fremdplatzierten Kind


Zivilrecht Prozess- und Verfahrensrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 59 Abs. 1, 156 Abs. 2 FamFG

a) Wird die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft abgelehnt, so begründet allein das rechtliche Interesse eines Dritten nicht dessen Beschwerdeberechtigung. b) Etwas anderes kann gelten, wenn der ...


Familien- und Betreuungsrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Zivilrecht
§ 1911 BGB; § 59 FamFG

a) Bei der Anordnung der Ergänzungspflegschaft und der Bestellung eines Ergänzungspflegers handelt es sich um verschiedene Verfahrensgegenstände, für die die Beschwerdeberechtigung gesondert zu beurte ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1643, 1822, 1909 BGB; §§ 41, 59, 162 FamFG

1. Wird der Antrag auf Annahme eines Minderjährigen als Kind zurückgewiesen, so ist nur der Annehmende und nicht der Anzunehmende berechtigt, Beschwerde einzulegen. 2. Ein Beteiligter ist nicht unv ...


Familien- und Betreuungsrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Prozess- und Verfahrensrecht Zivilrecht
§ 1752 Abs. 1 BGB; §§ 17, 59 Abs. 2 FamFG

1. Wird im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel im Name ...


Zivilrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Handels- und Gesellschaftsrecht
§§ 7 Abs. 2, 7 Abs. 3, 8 Abs. 2 Satz 1, 9c GmbHG; §§ 10 Abs. 2 Satz 2, 59 Abs. 1, 59 Abs. 2, 378 Abs. 2 FamFG
Verweise

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