§ 49 FamFG

einstweilige Anordnung elterlicher Sorge; Maßgeblich, auch für die Frage der Dringlichkeit, ist das Kindswohl; regelmäßiges fehlen eines dringenden Bedürfnisses, wenn die gesamte elterliche Sorge übertragen werden soll; faktische Präjudizwirkung; Eingr. in Grundrechte des anderen Elternteils


Zivilrecht Prozess- und Verfahrensrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB; § 49 Abs. 1 FamFG

zum Rechtsschutzbedürfnis für Hauptsacheantrag nach § 1671 BGB bei Vorlage einer entsprechenden einstweiligen Anordnung


Zivilrecht Zivilprozessrecht Rechtspflege Prozess- und Verfahrensrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 1671, 1696 BGB; §§ 49, 52, 54 FamFG
Verweise