§ 41 FamFG

a) Bei der Anordnung der Ergänzungspflegschaft und der Bestellung eines Ergänzungspflegers handelt es sich um verschiedene Verfahrensgegenstände, für die die Beschwerdeberechtigung gesondert zu beurte ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1643, 1822, 1909 BGB; §§ 41, 59, 162 FamFG
Verweise