§ 21 FamFG

a) Der Anfechtung nach § 21 Abs. 2 FamFG unterliegen sowohl Beschlüsse, die eine Aussetzung des Verfahrens anordnen als auch solche Beschlüsse, mit denen die von einem Verfahrensbeteiligten angeregte ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
Art. 100 Abs. 1 GG; § 21 FamFG

In einem Hauptsacheverfahren einer Gewaltschutzsache kann es als ein die Aussetzung des Verfahrens nach § 21 Abs. 1 FamFG rechtfertigender wichtiger Grund angesehen werden, wenn der zu beurteilende Sa ...


Zivilrecht Prozess- und Verfahrensrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Familien- und Betreuungsrecht
§ 21 Abs. 1 FamFG

Die Entscheidung des Amtsgerichts, das Versorgungsausgleichsverfahren aus dem Scheidungsverbund abzutrennen und wegen der Problematik der Berücksichtigung von Startgutschriften in der Zusatzversorgung ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 21, 140 FamFG
Verweise