a) Der Anfechtung nach § 21 Abs. 2 FamFG unterliegen sowohl Beschlüsse, die eine Aussetzung des Verfahrens anordnen als auch solche Beschlüsse, mit denen die von einem Verfahrensbeteiligten angeregte ...
In einem Hauptsacheverfahren einer Gewaltschutzsache kann es als ein die Aussetzung des Verfahrens nach § 21 Abs. 1 FamFG rechtfertigender wichtiger Grund angesehen werden, wenn der zu beurteilende Sa ...
Die Entscheidung des Amtsgerichts, das Versorgungsausgleichsverfahren aus dem Scheidungsverbund abzutrennen und wegen der Problematik der Berücksichtigung von Startgutschriften in der Zusatzversorgung ...