§ 10 FamFG
Freiwillige Gerichtsbarkeit Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht
§ 181 BGB; §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 4 Nr. 2, 53, 78 GmbHG; §§ 10 Abs. 2, 59 Abs. 2, 59 Abs. 1, 378 Abs. 2 FamFG; Artt. 111 Abs. 1, 111 Abs. 2, 112 Abs. 1 FGGRG

Ein Inkassounternehmen ist nicht befugt, für einen Gläubiger einen Erbschein zu beantragen oder sonst als Bevollmächtigter eines Verfahrensbeteiligten vor dem Nachlassgericht aufzutreten


Zivilrecht Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht Erbrecht
§§ 79 Abs. 2 Satz 1, 792 ZPO; §§ 10, 11 FamFG

1. Wird im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel im Name ...


Zivilrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Handels- und Gesellschaftsrecht
§§ 7 Abs. 2, 7 Abs. 3, 8 Abs. 2 Satz 1, 9c GmbHG; §§ 10 Abs. 2 Satz 2, 59 Abs. 1, 59 Abs. 2, 378 Abs. 2 FamFG

Bestimmt der Haftrichter für den Folgetag einen Termin zur persönlichen Anhörung des Betroffenen und beantragt dessen Verfahrensbevollmächtigter wegen Terminkollision eine Terminverlegung, ist dem ...


Asyl- und Aufenthaltsrecht
§§ 10 Abs. 2, 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG
Verweise

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