§ 13a ErbStG

1. Art. 3 Abs. 1 GG verleiht Steuerpflichtigen keinen Anspruch auf verfassungsrechtliche Kontrolle steuerrechtlicher Regelungen, die Dritte gleichheitswidrig begünstigen, das eigene Steuerrechtsverhäl ...


Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht Verfassungsrecht
Art. 3 Abs. 1 GG; §§ 13a, 13b, 19 Abs. 1 ErbStG

1. Der BFH hält § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) für verfassungswidrig, weil die ...


Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht Prozess- und Verfahrensrecht
Art. 3 Abs. 1 GG; §§ 13a, 13b, 19 Abs. 1 ErbStG

Beitrittsaufforderung: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG in der Fassung des ErbStRG und des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes - Mögliche Steuergestaltungen - Lohnsummenregelung bei Schwestergesellschaften - Betriebsaufspaltung


Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht Verfassungsrecht
Art. 3 Abs. 1 GG; §§ 13a, 13b, 19 Abs. 1 ErbStG
Schleswig-Holsteinisches FG

Die vom Lagefinanzamt gemäß § 138 Abs. 5 BewG a.F. getroffene Feststellung, dass ein Grundstück zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes gehört, bindet das Erbschaftsteuerfinanzamt nicht.


Steuer- und Abgabenrecht
§§ 15 Abs. 1, 15 Abs. 2, 15 Abs. 3 EStG; §§ 12 Abs. 3, 13a ErbStG; § 24 UmwStG; § 138 Abs. 5 BewG
Verweise