§ 21 EnWG

Bei der Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse gemäß § 7 Abs. 5 GasNEV sind weder die Regulierungsbehörde noch das Beschwerdegericht gehalten, hinsic ...


Energierecht
§ 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG; § 7 Abs. 5 GasNEV

a) Die Festlegung des Zinssatzes für die Verzinsung des Eigenkapitals gemäß § 7 Abs. 6 GasNEV unterliegt der uneingeschränkten Überprüfung durch den Tatrichter, soweit es um die Ermittlung der tatsäch ...


Energierecht
§ 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG; §§ 7 Abs. 6, 7 Abs. 5, 7 Abs. 4 GasNEV
Verweise