§ 935 BGB

a) Ein Kaufinteressent, der eine Probefahrt mit einem Kraftfahrzeug unternimmt, ist nicht Besitzdiener des Verkäufers. b) Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Verkäufer zu einer unbegleit ...


Zivilrecht
§§ 854, 855, 935 BGB

Ein Domaininhaber kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn die Domain eine Verwechslungsgefahr zu einer geschützten Marke aufweist und darunter sogenannte "sponsored Links" zum Abruf be ...


Zivilrecht Kennzeichenrecht IT- und Medienrecht Internetrecht Gewerblicher Rechtschutz Domainrecht
§§ 935, 937, 940 BGB; § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 2 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 Nr. 10, 4 Nr. 9 UWG

Wer eine gestohlene Sache gutgläubig kauft und sie so verarbeitet, daß er gemäß § 950 BGB Eigentümer der neuen Sache wird, schuldet dem Eigentümer der gestohlenen Sache eine Vergütung in Geld gemäß § ...


Classics Zivilrecht
§§ 818 Abs. 3, 935 Abs. 1, 950, 951, 993 Abs. 1 BGB
Verweise

Literaturfundstellen