§ 93 BGB

Transformatorenstation als wesentlicher Grundstücksbestandteil


Sachenrecht Zivilrecht
§§ 93, 94, 95 BGB; § 25 HGB

a) Auch eine nicht serienmäßig hergestellte Sache, die Bestandteil einer (Gesamt-)Sache ist, kann sonderrechtsfähig sein, wenn sie an die Gegenstände, mit denen sie verbunden ist, nicht besonders ange ...


Zivilrecht
§ 93 BGB
Verweise

Literaturfundstellen