§ 912 BGB

Wird ein Grundstück in der Weise aufgeteilt, dass ein aufstehendes Gebäude von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten wird, kommt es für die Höhe der Überbaurente auf die Grun ...


Sachenrecht Zivilrecht
§ 912 Abs. 2 Satz 2 BGB

a) Ein Öltank ist auch dann wesentlicher Bestandteil eines Wohnhauses, dessen Beheizung er dient, wenn er nicht in das Gebäude, sondern in das Erdreich eingebracht worden ist. b) Auf einen solchen ...


Sachenrecht Zivilrecht
§§ 94 Abs. 2, 912 Abs. 1 BGB
Verweise

Tipp

Hier werden alle Entscheidungen mit redaktioneller Verlinkung angezeigt. Mehr Treffer sehen Sie, wenn Sie nach sämtlicher Rechtsprechung suchen, die § 912 BGB enthält.

Rechtsprechung anzeigen