BeckOK-BGB, § 823 BGB Rdnr. 585

Eine Entscheidung

Arzthaftungsrecht: Vor Durchführung einer medizinisch indizierten Blutentnahme bedarf es - anders als im Fall einer fremdnützigen Blutspende - keiner Aufklärung des Patienten über das Risiko einer Ner ...