Grüneberg, § 823 BGB Rdnr. 56

7 Entscheidungen

1. Schutzgut einer Existenzvernichtungshaftung ist das Gesellschaftsvermögen als solches. Die als Innenhaftung ausgestaltete Gesellschafterhaftung setzt unter anderem den Entzug von Vermögenswerten, d ...


1. Der (öffentliche) Arbeitgeber nimmt anlässlich der Überleitung von Beschäftigten in den TV-L zum 1. Januar 2012 nach der Protokollnotiz zu § 29a Abs. 2 TVÜ-L nicht von sich aus eine Überprüfung ein ...


Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")


1. § 17 Nr. 6 VOB/B ist kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 II BGB2. Zur Haftung des Zwangsverwalters nach § 154 ZVG


Zivilrecht Bank- und Börsenrecht
§ 823 BGB; § 34a WpHG
§§ 134, 823 BGB; Artt. 87, 88 EG