Grüneberg, § 823 BGB Rdnr. 224

2 Entscheidungen

Verkehrssicherheit: Haftung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, des Eisenbahninfrastrukturunternehmens sowie des Eisenbahnunternehmens beim Sturz eines Fahrgastes auf einem Bahnsteig; verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz


Wohnungseigentum: Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Mithilfe beim Winterdienst durch Mehrheitsbeschluss