Grüneberg, § 823 BGB Rdnr. 117

7 Entscheidungen

Die Durchführung von Dreharbeiten für einen Film oder eine Fernsehserie auf einem Kreuzfahrtschiff (Fernsehserie „Verrückt nach Meer“) ist für den Reisenden nicht zu beanstanden, sofern sich aus solch ...


Sachverständiger, Überwachung, Nachbesserung, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter


§§ 823, 1004 BGB; § 34 BDSG
§§ 823, 1004 BGB
§§ 823, 1004 BGB; § 35 BDSG; § 1 TDDSG

Schadensersatz: Zeitpunkt der Schadensentstehung bei fehlerhafter Gutachtenerstattung eines gerichtlichen Sachverständigen; Beginn der Verjährung