Grüneberg, § 823 BGB Rdnr. 92

9 Entscheidungen

zum Persönlichkeitsrecht einer politischen Partei; Behauptung einer Partei eine andere Partei sei mit ihr verschmolzen


Zivilrecht Presse- und Äußerungsrecht IT- und Medienrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; § 3 PartG

Wahlwerbung; Unterlassungsanspruch; allgemeines Persönlichkeitsrecht