Grüneberg, § 823 BGB Rdnr. 110

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Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Meinungsäußerung als rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung; Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung; Äußerung jemand sei korrupt als Meinungsäußerung


Zivilrecht Kosten- und Gebührenrecht Presse- und Äußerungsrecht Zivilprozessrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; § 114 ZPO; Art. 5 Abs. 1 GG; § 63 Abs. 1 GKG