Grüneberg, § 823 BGB Rdnr. 52

5 Entscheidungen

Zur Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers bei Bestehen einer Dienstbarkeit


Verkehrssicherheit: Haftung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, des Eisenbahninfrastrukturunternehmens sowie des Eisenbahnunternehmens beim Sturz eines Fahrgastes auf einem Bahnsteig; verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz


Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Arbeitnehmers von einem ungesicherten Baugerüst


Dieses Urteil wurde berichtigt durch Beschluss vom 14.02.2017(Berichtigungen sind bereits eingearbeitet)