MüKo-BGB, § 823 BGB Rdnr. 144

Eine Entscheidung

Bei der Beurteilung der Frage, ob psychische Beeinträchtigungen infolge des Unfalltodes naher Angehöriger eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen, kommt dem Umstand maßgebl ...


Zivilrecht Verkehrsrecht
§§ 253 Abs. 2, 823 Abs. 1 BGB; §§ 7 Abs. 1, 11 StVG